Die Stadtschulpflegschaft Iserlohn
Stadtschulpflegschaft ist die in Nordrhein-Westfalen gebräuchliche Bezeichnung für eine Elternvertretung auf örtlicher Ebene. Sie kann auch als Gemeindeschulpflegschaft oder Kreisschulpflegschaft organisiert werden.
Es handelt sich jeweils um Formen der überschulischen Elternmitwirkung – also insbesondere die Vertretung der Elternbelange gegenüber dem kommunalen Schulträger – , bei der die Elternvertretungen der einzelnen Schulen (Schulpflegschaften) auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenarbeiten.
Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine besondere Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit geschaffen worden (§ 72 Abs. 4).
Ziele und Aufgaben
Die Stadtschulpflegschaft sieht sich als die Vertretung der Eltern und Schüler/innen aller Schulen in Iserlohn.
Die Stadtschulpflegschaft ist stets überparteilich und konfessionell nicht gebunden.
Organe
der Stadtschulpflegschaft sind die Vollversammlung, der (erweiterte)
Vorstand und die Arbeitsgruppen der Stadtschulpflegschaft Iserlohn.
Jede
Iserlohner Schule hat das Recht einen stimmberechtigten Delegierten in
die Vollversammlung, welche mindestens einmal pro Schulhalbjahr
stattfindet, zu entsenden. Dies kann, muss aber nicht, der oder die
Schulpflegschaftsvorsitzende sein.
Die Aufgaben der
Stadtschulpflegschaft ergeben sich aus dem verfassungsrechtlich
garantierten Recht der Eltern und Erziehungsberechtigten, an der
Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Die Stadtschulpflegschaft
vertritt und verstärkt die Belange der einzelnen Schulpflegschaften.
Aus
diesen Zielen und Aufgaben enwickelte sich ein Informationsaustausch
zwischen einzelnen Schulpflegschaften, der dann über Infoblätter,
Veranstaltungen oder Veröffentlichungen über verschiedene Themen sowie
über regelmäßig stattfindende Stadtschulpflegschaftsversammlungen bis
hin zu dieser Internetseite ausgeweitet wurde.
Aufgrund der
vielfältigen Probleme an den Iserlohner Schulen wurden die Aufgaben der
Stadtschulpflegschaft im Laufe der Jahre insbesondere darauf
ausgeweitet, die Interessen der Eltern und Schüler gegenüber den
verantwortlichen Parteien, Ministerien und Verwaltungen in der Stadt
Iserlohn und dem Land NRW (über z.B. die Elternkonferenz usw.)
wahrzunehmen. Die Interessenvertretung erfolgt überparteilich aber nicht
unpolitisch. Die Vorstandsmitglieder der Stadtschulpflegschaft Iserlohn
handeln im Amt immer parteilos bzw. überparteilich.
Die
Konfrontation dieser verantwortlichen Institutionen mit unseren
Interessen sowie die erfolgten Reaktionen werden wir auf dieser
Internetseite durchgängig zu allen angesprochenen Themen dargestellen.