Die Stadtschulpflegschaft Iserlohn

Die Stadtschulpflegschaft ist die in Nordrhein-Westfalen gebräuchliche Bezeichnung für eine Elternvertretung auf kommunaler Ebene.

Es handelt sich jeweils um Formen der überschulischen Elternmitwirkung – also insbesondere die Vertretung der Elternbelange gegenüber dem kommunalen Schulträger – , bei der die Elternvertretungen der einzelnen Schulen (Schulpflegschaften) auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenarbeiten.

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine besondere Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit geschaffen worden (§ 72 Abs. 4).

Aufbau, Ziele und Aufgaben

Die Stadtschulpflegschaft Iserlohn vertritt die Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten für die Kinder und Jugendlichen in den Iserlohner Schulen gegenüber dem Schulträger und den Verantwortlichen für Bildung in Politik und Verwaltung.

Die Stadtschulpflegschaft Iserlohn ist weltanschaulich neutral, politisch unabhängig und konfessionell nicht gebunden. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Die Organe der Stadtschulpflegschaft Iserlohn sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung der Stadtschulpflegschaft Iserlohn berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die ihr vom Vorstand oder aus ihrer Mitte vorgelegt werden. Stimmberechtigte Mitglieder („Delegierte“) sind Vertreterinnen/Vertreter der Schulen in der Stadt Iserlohn, die per Beschluss der Schulpflegschaft dazu legitimiert wurden; jede Schule hat in der Versammlung eine Stimme. Delegierte können sowohl Mitglied der Schulpflegschaft sein als auch interessierter Elternteil,
auch wenn sie nicht in der jeweiligen Schulpflegschaft aktiv sind. (Näheres regelt die Satzung.)

Der Vorstand der Stadtschulpflegschaft Iserlohn besteht aus dem/der Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretern/innen. Der/die Vorsitzende vertritt die Stadtschulpflegschaft nach außen, insbesondere gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Iserlohn. Er/Sie hat einen Sitz im Schulausschuss und nimmt an den Sitzungen des Schulausschusses als beratendes Mitglied teil. Für den Vorstand wählbar ist, wer ein Kind an einer Schule im Iserlohner Stadtgebiet angemeldet hat.

Die Aufgaben der Stadtschulpflegschaft ergeben sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Eltern und Erziehungsberechtigten, an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Die Stadtschulpflegschaft Iserlohn vertritt in diesem Sinne die Interessen und Belange der einzelnen Schulpflegschaften und bietet zu diesem Zweck ein vielfältiges Forum zum Informationsaustausch zwischen den einzelnen Schulpflegschaften über die regelmäßig stattfindenden Versammlungen, Infoblätter, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen bis hin zu dieser Internetseite.

Arbeitsgrundlagen

Da die Stadtschulpflegschaft Iserlohn die Interessen möglichst vieler Eltern vertreten möchte, legen wir großen Wert auf ein kooperatives Miteinander und Transparenz. Daher orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

  • Alle Schulformen werden gleichberechtigt vertreten
  • Partikularinteressen haben hinter allg. Interessen zurückzustehen
  • Ziel ist Ausbau der Qualität des Bildungsangebotes und der Unterrichtsqualität für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Hohes Maß an Transparenz und Partizipationsmöglichkeiten – daher werden auch die Protokolle unserer Sitzungen veröffentlicht
  • Vorurteilsfreie, unabhängige und umfassende Information der Elternschaft und der SchülerInnen in allen Schulformen
  • Umfassende Information und Aufklärung über Bildungskonzepte zum Beispiel in den Bereichen: individuelle Förderung, Inklusion, eigenverantwortliches Lernen, Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund

Bildung lebt von Teilhabe – machen Sie mit!

N,B.: Diese Internetseite wurde vom ehemaligen Vorstandsmitglied Michael Joithe eingerichtet und wird der Stadtschulpflegschaft seitdem kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns ausdrücklich für die Unterstützung, eine weitergehende Verbindung besteht indes nicht; die Vorstandsmitglieder der Stadtschulpflegschaft Iserlohn handeln im Amt immer parteilos bzw. überparteilich.